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Auto und Unfall

Unverschuldeter Unfall: was zahlt die Versicherung wirklich?

Die gegnerische Versicherung reguliert schnell — und knapp. Was Ihnen zusteht, steht selten in ihrem ersten Angebot.

Wer den Unfall nicht verschuldet hat, hat Anspruch auf vollen Ersatz. Dazu gehört mehr als die Rechnung der Werkstatt.

Woraus sich der Schaden zusammensetzt

Reparatur
nach Gutachten, freie Werkstattwahl
Wertminderung
bei jüngeren Fahrzeugen üblich
Nutzungsausfall
je Tag, auch ohne Mietwagen
Nebenkosten
Gutachter, Abschleppen, Auslagen

Eigener Gutachter, nicht der der Gegenseite

Bei einem Schaden über der Bagatellgrenze dürfen Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen; die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Der von ihr geschickte Prüfdienst arbeitet in ihrem Auftrag — das ist legitim, aber es ist nicht Ihr Gutachten.

Ebenso die Werkstatt: Sie sind nicht verpflichtet, in die Partnerwerkstatt der Versicherung zu fahren. Der Verweis darauf ist ein Angebot, keine Anweisung.

Die Anwaltskosten zahlt die Gegenseite

Bei klarer Haftungslage gehören die Kosten der anwaltlichen Vertretung zum ersatzfähigen Schaden. Deshalb gibt es beim unverschuldeten Unfall selten einen wirtschaftlichen Grund, die Regulierung allein zu führen.

Sie wissen nicht, ob sich Ihr Fall lohnt? Das ist die häufigste Frage am Telefon — und wir beantworten sie, bevor ein Mandat entsteht.

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