Kanzlei Ahrends & Partner

Worum es meistens geht

Wer erbt, erbt auch die Schulden. Die Frist zur Ausschlagung beträgt sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund — bei einem überschuldeten Nachlass die wichtigste Frist überhaupt.

Der zweite Anlass, mit dem Mandanten zu uns kommen, ist die Erbengemeinschaft: mehrere Erben, ein Haus, keine Einigung. Sie ist von Gesetzes wegen auf Auseinandersetzung angelegt, und je früher man das anerkennt, desto weniger kostet sie.

  • Testament und Erbvertrag, auch als Unternehmensnachfolge
  • Pflichtteil geltend machen oder abwehren
  • Erbausschlagung, Nachlassverwaltung
  • Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Auf einen Blick

Erstberatung
kurzfristig, meist binnen zwei Tagen
Kosten
vorher besprochen, nie überraschend
Rechtsschutz
Deckungsanfrage übernehmen wir
Erreichbar
Mo – Fr 8:30 – 18:00 Uhr

Sie wissen nicht, ob sich Ihr Fall lohnt? Das ist die häufigste Frage am Telefon — und wir beantworten sie, bevor ein Mandat entsteht.

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