Erbrecht
Sechs Wochen zum Ausschlagen, drei Jahre für den Pflichtteil. Erbrecht ist zu großen Teilen Fristenrecht.
Worum es meistens geht
Wer erbt, erbt auch die Schulden. Die Frist zur Ausschlagung beträgt sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund — bei einem überschuldeten Nachlass die wichtigste Frist überhaupt.
Der zweite Anlass, mit dem Mandanten zu uns kommen, ist die Erbengemeinschaft: mehrere Erben, ein Haus, keine Einigung. Sie ist von Gesetzes wegen auf Auseinandersetzung angelegt, und je früher man das anerkennt, desto weniger kostet sie.
- Testament und Erbvertrag, auch als Unternehmensnachfolge
- Pflichtteil geltend machen oder abwehren
- Erbausschlagung, Nachlassverwaltung
- Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Auf einen Blick
- Erstberatung
- kurzfristig, meist binnen zwei Tagen
- Kosten
- vorher besprochen, nie überraschend
- Rechtsschutz
- Deckungsanfrage übernehmen wir
- Erreichbar
- Mo – Fr 8:30 – 18:00 Uhr
Sie wissen nicht, ob sich Ihr Fall lohnt? Das ist die häufigste Frage am Telefon — und wir beantworten sie, bevor ein Mandat entsteht.