Kosten und Ablauf
Die Frage, die am Telefon zuerst kommt und am seltensten offen beantwortet wird. Hier steht sie vorne.
Was es kostet
Für Verbraucher ist die Erstberatung gesetzlich begrenzt: höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Was danach kommt, richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und damit nach dem Gegenstandswert — oder nach einer Vergütungsvereinbarung, die wir vorher schriftlich treffen.
Wir sagen Ihnen vor der Beauftragung, mit welchem Rahmen Sie rechnen müssen. Wo der Aufwand den möglichen Ertrag übersteigt, raten wir ab.
Häufige Fragen zu den Kosten
Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Wenn der Baustein besteht und der Rechtsschutzfall nach Vertragsbeginn eingetreten ist, in der Regel ja — abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Was ist, wenn ich mir das nicht leisten kann?
Dann kommen Beratungshilfe (außergerichtlich) und Prozesskostenhilfe (im Verfahren) in Betracht. Beides beantragen wir mit Ihnen gemeinsam; den Beratungshilfeschein stellt das Amtsgericht aus.
Bekomme ich die Kosten von der Gegenseite ersetzt?
Im Zivilprozess trägt sie in der Regel, wer verliert. Im Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz gilt eine Besonderheit: dort trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt.
Wie es abläuft
Sie rufen an oder schreiben. Wir klären in wenigen Minuten, ob wir der richtige Ansprechpartner sind. Passt es, vereinbaren wir einen Termin und sagen Ihnen, was Sie mitbringen sollten. Nach dem Termin bekommen Sie eine Einschätzung, einen Vorschlag für das weitere Vorgehen und den Kostenrahmen — schriftlich, bevor etwas beauftragt wird.
Sie wissen nicht, ob sich Ihr Fall lohnt? Das ist die häufigste Frage am Telefon — und wir beantworten sie, bevor ein Mandat entsteht.