Kanzlei Ahrends & Partner

Familie und Erben

Enterbt — was steht mir als Pflichtteil zu?

Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld, nicht auf Gegenstände. Und er verjährt — in drei Jahren zum Jahresende.

Wer durch Testament enterbt wurde, ist damit nicht leer ausgegangen. Kinder, Ehegatten und — wenn keine Kinder da sind — Eltern haben Anspruch auf den Pflichtteil: die Hälfte dessen, was ihnen ohne Testament als gesetzlicher Erbteil zugestanden hätte.

Wichtig ist der Unterschied: Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht Erbe. Er hat einen Zahlungsanspruch gegen die Erben und kann keine Herausgabe einzelner Gegenstände verlangen.

Zuerst Auskunft, dann Geld

Ohne Kenntnis des Nachlasses lässt sich der Anspruch nicht beziffern. Deshalb steht am Anfang der Auskunftsanspruch: Die Erben müssen ein Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses vorlegen, auf Verlangen notariell aufgenommen. Erst danach steht die Summe fest.

Hinzu kommen Schenkungen der letzten zehn Jahre. Sie werden anteilig hinzugerechnet — pro Jahr seit der Schenkung um ein Zehntel abschmelzend. Wer sein Vermögen kurz vor dem Erbfall verschenkt, entzieht es dem Pflichtteil damit nicht.

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich handeln?

Der Anspruch verjährt in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von der Enterbung erfahren haben. Das klingt lang und wird knapp, sobald über die Auskunft gestritten wird.

Muss ich zuerst das Testament anfechten?

Nein. Der Pflichtteil setzt gerade voraus, dass das Testament wirksam ist. Eine Anfechtung ist ein anderer Weg mit anderen Fristen und lohnt sich nur, wenn konkrete Anhaltspunkte etwa für Testierunfähigkeit bestehen.

Und wenn im Nachlass nur ein Haus ist?

Dann müssen die Erben den Pflichtteil trotzdem in Geld zahlen — notfalls durch Beleihung oder Verkauf. In der Praxis wird darüber am häufigsten gestritten, und in der Praxis endet es am häufigsten mit einer Ratenzahlung oder Stundung.

Sie wissen nicht, ob sich Ihr Fall lohnt? Das ist die häufigste Frage am Telefon — und wir beantworten sie, bevor ein Mandat entsteht.

0451 7029400 Anfrage schreiben

Das könnte Sie auch interessieren

Sofort-Termin:

0451 7029400 kontakt@psyforce.de