Kanzlei Ahrends & Partner

Worum es meistens geht

Die Regulierung eines Unfallschadens ist Routine — für die Versicherung. Sie kürzt Stundensätze, verweist auf günstigere Werkstätten und rechnet den Nutzungsausfall knapp. Wer das erste Angebot annimmt, verzichtet in aller Regel auf einen Teil des Schadens.

Beim Bußgeldbescheid zählt wieder die Frist: zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch. Ob er sich lohnt, hängt vom Messverfahren und von der Akte ab — die wir vor jeder Empfehlung anfordern.

  • Schadensregulierung nach unverschuldetem Unfall
  • Einspruch gegen Bußgeldbescheid, Fahrverbot abwenden
  • Verkehrsstrafrecht, auch Trunkenheitsfahrt
  • Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Auf einen Blick

Erstberatung
kurzfristig, meist binnen zwei Tagen
Kosten
vorher besprochen, nie überraschend
Rechtsschutz
Deckungsanfrage übernehmen wir
Erreichbar
Mo – Fr 8:30 – 18:00 Uhr

Sie wissen nicht, ob sich Ihr Fall lohnt? Das ist die häufigste Frage am Telefon — und wir beantworten sie, bevor ein Mandat entsteht.

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