Kanzlei Ahrends & Partner

Worum es meistens geht

Die Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 gibt einen Ausgleichsanspruch bei großer Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung, nicht nach dem, was der Flug gekostet hat.

Bei Pauschalreisen kommt die Minderung hinzu: eine Reise, die nicht der Buchung entspricht, ist teilweise nicht geschuldet. Wichtig ist die Anzeige des Mangels vor Ort — ohne sie wird es schwer.

  • Ausgleich bei Verspätung und Annullierung
  • Reisemangel und Minderung
  • Rücktritt und Stornokosten
  • Ansprüche gegenüber Veranstalter und Airline

Auf einen Blick

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