Reiserecht
Ab drei Stunden Verspätung stehen 250 bis 600 Euro je Fluggast im Raum — unabhängig vom Ticketpreis.
Worum es meistens geht
Die Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 gibt einen Ausgleichsanspruch bei großer Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung, nicht nach dem, was der Flug gekostet hat.
Bei Pauschalreisen kommt die Minderung hinzu: eine Reise, die nicht der Buchung entspricht, ist teilweise nicht geschuldet. Wichtig ist die Anzeige des Mangels vor Ort — ohne sie wird es schwer.
- Ausgleich bei Verspätung und Annullierung
- Reisemangel und Minderung
- Rücktritt und Stornokosten
- Ansprüche gegenüber Veranstalter und Airline
Auf einen Blick
- Erstberatung
- kurzfristig, meist binnen zwei Tagen
- Kosten
- vorher besprochen, nie überraschend
- Rechtsschutz
- Deckungsanfrage übernehmen wir
- Erreichbar
- Mo – Fr 8:30 – 18:00 Uhr
Sie wissen nicht, ob sich Ihr Fall lohnt? Das ist die häufigste Frage am Telefon — und wir beantworten sie, bevor ein Mandat entsteht.