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Familie und Erben

Trennung: was in den ersten Wochen zu regeln ist

Die Scheidung kommt später. In den ersten Wochen geht es um Geld, Wohnung und Kinder — und um ein Datum, das später eine Rolle spielt.

Das Trennungsdatum festhalten

Eine Scheidung setzt in der Regel das Trennungsjahr voraus. Getrennt lebt, wer keine häusliche Gemeinschaft mehr führt — das ist auch innerhalb einer Wohnung möglich, wenn getrennt gewirtschaftet und nicht mehr füreinander gesorgt wird. Halten Sie fest, wann die Trennung begonnen hat; ein Jahr später erinnert sich niemand mehr genau, und die Angabe steht später im Scheidungsantrag.

Geld: Unterhalt und Konten

  • Trennungsunterhalt kann ab der Trennung verlangt werden — aber erst ab Aufforderung. Wer wartet, verschenkt die Monate davor.
  • Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, nach Einkommen und Alter des Kindes.
  • Gemeinsame Konten: Ein Oder-Konto darf jeder allein abräumen. Sprechen Sie mit der Bank über eine Umstellung, statt sich auf Absprachen zu verlassen.
  • Steuerklassen ändern sich im Jahr nach der Trennung ohnehin — die Auswirkung auf den Unterhalt sollte man vorher durchrechnen.

Wohnung und Kinder

Wer auszieht, verliert sein Recht an der Wohnung nicht automatisch — aber die Rückkehr wird schwierig, wenn ein halbes Jahr vergangen ist. Beim Umgang gilt: eine Regelung, die beide tragen, ist jedem gerichtlichen Beschluss überlegen. Wo sie nicht gelingt, hilft zunächst das Jugendamt, und erst danach das Familiengericht.

Sie wissen nicht, ob sich Ihr Fall lohnt? Das ist die häufigste Frage am Telefon — und wir beantworten sie, bevor ein Mandat entsteht.

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